Allgemeine Geschäfts­bedingungen



Inhalt:

I Allgemeine Bestimmungen

II Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen oder Schulungen

I Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der iovo GmbH (im folgenden iovo genannt), wenn der Vertragspartner (im Folgenden Kunde genannt) ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist.
2. Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen der iovo stellen keine Beschaffenheitsgarantien oder sonstige Garantien dar. Diese bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der iovo.
3. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
4. Bestimmungen einer schriftlichen Einzelvereinbarung zwischen der iovo und dem Kunden haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.
5. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Dienstleistungen und Angebote werden nur in deutscher Sprache geleistet.

6. Der Gerichtsstand für eine/n Kauf -mann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist in Hamburg. Verbraucher betrifft dies nur, wenn der Wohnort sich nicht in Deutschland befindet oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
8. Die iovo behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunktes im Internet auf der Webseite https://iovodoc.de/agb sowie durch einen separaten Hinweis auf der nächstfolgenden Rechnung. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
9. Sollte bei Änderung der Geschäftsbedingungen diesen innerhalb der Frist widersprochen werden, so können keine weiteren Leistungen der iovo erbracht werden. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem bestehenden Vertragsverhältnis bleiben davon unberührt.
10. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist.

Vertragsgegenstand

1. Art und Umfang der von der iovo erbrachten Leistungen richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen eines von iovo für den Kunden erstellten individuellen Angebots oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung im FeatureStore zur Nutzung über das Internet und
2. die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums.
3. Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
4. Die iovo berät nicht zu medizinischen Fragen im Einzelfall, z.B. bzgl. diagnostischer Methoden und/oder therapeutischer Optionen, diese obliegen in jedem Fall der Verantwortung des zuständigen Behandlers.

Art und Umfang der Leistungen

1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
a. der definierte Leistungsumfang der im FeatureStore oder Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen Beschreibung oder Benutzerdokumentation festgelegt ist,
b. die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
c. die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
d. sowie angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Consortium).
2. Die iovo stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

3. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern der iovo oder eines von iovo beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
4. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte, insbesondere an der Software oder Middleware selbst oder den Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht.

Nutzungsvoraussetzungen beim Kunden

1. Für die Verwendung der Software ist der Zugriff über einen Browser in ausreichend aktueller Version sowie entsprechende Hardware erforderlich. Als ausreichend aktuell werden Browser, Betriebssysteme und Hardware gemäß der Systemvoraussetzungen definiert.
2. Fehlfunktionen auf Grund von nicht ausreichend aktueller Browser-Software stellen keinen Mangel an der Software dar.

Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

1. Die iovo hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
2. Der Kunde räumt der iovo für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der iovo für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die iovo ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die iovo ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
3. Die iovo sichert die Daten des Kunden auf dem vom der iovo verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt die iovo dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.
4. Wenn und soweit der Kunde auf von der iovo technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

Vertragsabschluss

1. Mit der Inanspruchnahme von Leistungen oder Produkten, Bezahlung von Rechnungen oder der Beauftragung von Leistungen der iovo erklärt sich der Kunde bereit, die Geschäftsbestimmungen im vollen Umfang zu akzeptieren und keinen Widerspruch eingelegt zu haben.
2. Das Vertragsdatum ist der Tag des Zustandekommens des Vertrages, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde.
3. Die Bestimmungen des Angebots der iovo haben Vorrang gegenüber widersprechenden Klauseln dieser Geschäftsbedingungen.
4. Mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erteilte Aufträge des Kunden sind auch ohne dessen schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
5. Das Stillschweigen des Kunden auf kaufmännische Bestätigungsschreiben der iovo gilt als Zustimmung.
6. Mit Ausnahme von Abonnements tritt keine automatische Verlängerung der Verträge in Kraft. Abonnements werden gesondert als solche gekennzeichnet oder sind als monatliche/jährliche Zahlung angegeben.
7. Die iovo behält sich vor, die Annahme eines Angebotes durch den Kunden zu verweigern, wenn in der Zeit zwischen Angebotsübersendung und Annahmeerklärung des Kunden Umstände eingetreten sind, die die Leistungserbringung für die iovo verändern, behindern oder anderweitig erschweren.

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise gelten gemäß schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und der iovo. Wurde kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste der iovo im FeatureStore.
2. Preise gelten ab dem Erfüllungsort, dieser ist der nächstgelegene Firmensitz mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern der iovo.
3. Zu den Preisen kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie Verpackungs-, Transport- und Reise- Kosten und, sofern vom Kunden gewünscht, etwaige Kosten für Versicherungen hinzu.
4. Reisekosten und Anfahrtskosten für Dienstleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen oder per Lastschriftverfahren einzurichten.

6. Die iovo behält sich das Recht vor, bei Lieferzeiten oder Leistungserbringungen von mehr als 3 Monaten entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen die Preise zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde das Recht, die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages von der iovo zu verlangen. Dieses Verlangen muss binnen 2 Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich geltend gemacht werden.
7. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Gebühren in Höhe von 2,95€ berechnet, sofern es sich dabei um die erste Mahnung handelt und das Rechnungsvolumen kleiner als 5.000€ beträgt.
8. Kommt der Kunde mit Zahlungen erneut in Verzug oder ist das Auftragsvolumen höher als 5.000€, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§288 und 247 BGB berechnet.
9. Die Leistungserbringung von Dienstleistungen erfolgt wie vereinbart, sofern nichts vereinbart wurde frühestens wie die aller sonstigen Leistungen ab der Bezahlung.
10. Die iovo ist berechtigt, bei Ausbleiben der Zahlungen bis zum vollständigen Ausgleich alle Leistungen zu verweigern bzw. zu sperren.

11. Der Kunde darf gegen Preis - bzw. Vergütungsforderungen der iovo nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
12. Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten zu erstatten, soweit er diese zu vertreten hat. Die iovo wird dem Kunden die in Zusammenhang mit der Zurückweisung entstehenden Kosten in Höhe von 5,90 € pauschal in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
13. Soweit der iovo durch eine Rücklastschrift höhere Kosten entstanden sind als in der Pauschale berücksichtigt, kann die iovo diese in Rechnung stellen, soweit die iovo diese einzeln beziffern kann.
14. Die iovo behält sich vor, dem Kunden neben der Überweisung auch weitere Zahlverfahren (z.B. Giropay, Paypal, Lastschrift) anzubieten.
15. Sollte der Kunde privat oder geschäftlich Insolvenz anmelden oder sich bereits in einer solchen befinden, muss er dies der iovo umgehend mitteilen. Die Zahlungsbedingungen verändern sich in diesem Falle dahingehend, dass alle Zahlungen im Voraus zu leisten sind.
16. Bei Bereitstellung von Downloadprodukten zum Abruf über das Internet trägt die iovo die Kosten dafür, das Downloadprodukt abrufbar ins Internet zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.

Gutscheine

1. Aktionsgutscheine sind zeitlich begrenzt einsetzbar und können nicht verlängert oder bar ausgezahlt werden. Pro Bestellung kann maximal ein Gutschein einlöst werden. Eine Kombination mit Gutscheinen aus anderen Aktionen ist nicht möglich. Einige Aktionsgutscheine sind auf bestimmte Produktgruppen oder einzelne Artikel beschränkt. Entsprechende Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Preisnachlass, Ersatzartikel oder Ersatzgutscheine. Aktionsgutscheine können sowohl einen festen als auch einen prozentualen Preisnachlass gewähren.
2. Wertgutscheine werden durch die Qualitätssicherung (QS) von der iovo ausgegeben. Wertgutscheine sind 3 Jahre gültig und können nicht verlängert oder bar ausgezahlt werden. Ein Wertgutschein kann jeweils nur einmal eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Ersatzartikel, Ersatzgutscheine und Preisreduzierungen.

Versandbedingungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung eines angebotenen Produktes an die vom Besteller im Bestellformular angegebene Adresse. Ist eine Lieferung an den Besteller nicht möglich, weil der Besteller das Produkt nicht annimmt oder annehmen kann, hat der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen, wenn ihm die Bestellung rechtzeitig angekündigt wurde.
2. Der Besteller übernimmt die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Produkts ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Produkts durch iovo an das beauftragte Transportunternehmen.
3. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird iovo eine Transportversicherung für das Produkt abschließen.

Fahrt- und Reisekosten

1. Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt und können, sofern der Vertrag dies zulässt, schriftlich gesondert vereinbart werden.
2. Sofern nicht anders vereinbart fällt für alle Reisen eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,45€ pro Kilometer an. Zzgl. werden ggf. die Übernachtungskosten sowie eine Pauschale für Spesen in Höhe von je 35,00€ pro Tag und Person berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Arbeitsleistung pro Zeiteinheit

1. Aufwände werden in den Zeiteinheiten Mannstunden oder Manntagen kalkuliert und abgerechnet, dabei definiert die Leistung die tatsächlich geleistete Arbeit (Hands-on) zzgl. Vor- und Nachbereitungen.
2. Gezählt werden alle angefangenen Zeiteinheiten im vollen Umfang.
3. Für die Zeiteinheit Mannstunde gilt: 1 Stunde
4. Für die Zeiteinheit Manntag gilt:
a. Remote: 8 Stunden
b. Vor Ort beim Kunden: 6 Stunden

Stundenkontingent

1. Wird ein Stundenkontingent für den Kunden bereitgestellt, obliegt es dem Kunden, das von iovo bereitgestellte Stundenkontingent kontinuierlich (in der im Vertrag festgelegten Frequenz) während der im Vertrag vereinbarten Geltungszeit (in der Regel das Kalenderjahr) abzurufen.
2. iovo weist darauf hin, dass im Falle eines nicht kontinuierlichen Abrufs die für den Geltungszeitraum bereitgestellten Stunden möglicherweise nicht mehr vollständig erbracht werden können. Nicht abgerufene Stunden sind nicht übertragbar. Erfolgt der Abruf durch den Kunden nicht, vermindert dies nicht die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
3. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde bei einem für ein Kalenderjahr vereinbarten Stundenkontingent mehr als 50% der für den Auftraggeber bereitgestellten Stunden im letzten Quartal oder mehr als 10% der für den Kunden bereitgestellten Stunden im letzten Monat des Kalenderjahres abruft.

Widerrufsrecht

1. Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

Stornierung von Aufträgen

1. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden aus Gründen, die iovo nicht zu vertreten hat, hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen der iovo vollständig zu vergüten. Von der iovo erbrachte Teilleistungen sind prozentual entsprechend des jeweiligen Ausarbeitungsstands zu vergüten. Stornierungskosten Dritter werden entsprechend zusätzlich weiter berechnet.
2. Stornierungskosten Dritter (Hotel, Druckereien, Fremdreferenten, etc.) werden entsprechend deren Rechnungslegung weiter berechnet.

Ordentliche Kündigung

1. Verträge können erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, ordentlich gekündigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Kündigung nach §355 BGB.
2. Die Kündigung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart über denselben Weg (Bestellsystem oder E-Mail) wie dieser zustande gekommen ist. Eine Erstattung bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht, das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon ausgeschlossen. Telefonische Bestellungen bedürfen der schriftlichen Kündigung.
3. Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden, sofern die Leistung oder das Produkt nicht in Anspruch genommen wurde. Sollte die Leistung oder das Produkt in diesem Zeitraum dennoch in Anspruch genommen worden sein, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 12% des Bestellpreises an.
4. Verträge mit einem Kontingent (z.B. Anzahl von Serviceanfragen oder Bereitstellungsservice von Updates in Monaten) müssen nicht gesondert gekündigt werden. Dieser ist nach dessen Verbrauch oder der vereinbarten Laufzeit automatisch abgegolten.
5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Außerordentliche Kündigung

1. Die iovo hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die durch den Kunden gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, Pflichten des Kunden nicht eingehalten wurden oder die Fälligkeit der Zahlung überschritten und die Mahnung innerhalb der darin angegebenen Frist nicht beglichen wurde.
2. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren zu einem Schadensersatz im Falle einer außerordentlichen Kündigung der iovo.
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Vertragsende und Datenherausgabe

1. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens am Vertragsende über ein Guthaben bei der iovo, so verpflichtet sich die iovo dieses dem Kunden, abzüglich evtl. noch offener Rechnungen, nach entsprechender Aufforderung zu erstatten.
2. Zur Erstattung bei Vertragsende benötig der Kunde die Kundennummer, eine Kopie des Personalausweises, ein sich in Deutschland befindendes Konto und eine Vollmacht der Geschäftsführung seines Unternehmens, welche an die iovo übermittelt werden.
3. Die Erstattung bei Vertragsende erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Zielkonto.
4. Der Kunde kann sich während der Vertragslaufzeit eingegebene Datensätze speichern. Nach Vertragsbeendigung stellt die iovo dem Kunden per Downloadlink eine Datei mit allen Daten zur Verfügung. Die Datei wird bis 14 Tage nach Beendigung des Vertrages vorgehalten. Das Dateiformat bestimmt die iovo.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§562 BGB) stehen der iovo hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
6. Die iovo wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 21 Tage nach Vertragsbeendigung löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Die iovo wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

Form der Rechnung

1. iovo erteilt Rechnungen ausschließlich per PDF-Datei per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer Rechnung in Papierform ist nur nach schriftlicher Aufforderung des Kunden möglich, hierfür wird für jede Rechnung ein Entgelt in Höhe von 2,50€ berechnet.
2. Der Kunde erklärt sich mit einer Übermittlung seiner Rechnung per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet grundsätzlich nicht gewährleistet werden kann.
3. Die Pflichtangaben in der Rechnung (§14 Abs. 4 UStG) werden auf Grundlage der Angaben des Kunden in der Rechnung vorgenommen (siehe Abschnitt „Pflichten des Kunden“).

Leistungserbringung durch Dritte

1. Die iovo kann Ihre Leistungen durch Dritte, insbesondere Subunternehmer, erbringen lassen. Die Beauftragung von Dritten ist jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig. Der Kunde darf seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. Eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich bei Beauftragung eines mit der iovo verbundenen Unternehmens im Sinne des §271 HGB.
2. Die Zustimmung für die Leistungserbringung durch Dritte im vorgenannten Sinne gilt mit dem Vertragsabschluss als erteilt, sofern sich dies aus den angebotenen Leistungen ergibt und der Kunde darauf hingewiesen wurde.

Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und der E-Mail- Empfang für E-Mails von der iovo sichergestellt ist.
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten vollständig und korrekt im Bestellsystem zu pflegen und bei Änderungen diese sofort nachzutragen oder bei der iovo anzuzeigen.
3. Dem Kunden obliegt es, einen für die Nutzung mit iovo Leistungen und Produkten geeigneten Internetzugang vorzuhalten. Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt.
4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm gegenüber erbrachten iovo Leistungen oder Lizenzen in gewerblicher Art und Weise ohne Zustimmung von iovo an Dritte weiterzureichen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, den Transfer von Daten sorgsam zu gestalten und damit weder die iovo noch Dritte zu gefährden.
6. Der Kunde hat sich vor dem Kauf von Leistungen, insbesondere bei Softwareprodukten über die Eignung desselben (z.B. über Informationen, Referenzkunden oder dem Demonstrationssystem) zu vergewissern.
7. Der Kunde hat die Rechnungen von der iovo sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde spätestens 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch die Erhebung von Einwendungen nicht berührt.

Einwendungen

1. Einwendungen gegen die Rechnung bzw. die Verrechnung mit einem Guthaben sind ausgeschlossen, soweit die entsprechenden Daten im Rahmen der gesetzlichen Fristen oder auf ausdrücklichen Kundenwunsch bereits vor Erhebung der Einwendungen gelöscht worden sind.
2. Soweit Einwendungen nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen erhoben worden sind, gilt die Rechnung/Verrechnung mit dem Guthaben als vom Kunden genehmigt.
3. Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt im Falle einer Überzahlung zunächst eine Verrechnung mit offenen Zahlungsansprüchen der iovo. Soweit keine offenen Zahlungsansprüche bestehen erfolgt eine Gutschrift.

Fernwartung

1. Der Kunde ermöglicht der iovo einen Zugang zur Datenfernübertragung und Remoteverbindung für Beratungs- und Supportzwecke nach den jeweils aktuellen Vorgaben der iovo (siehe Systemvoraussetzungen).
2. Sollte der Kunde diese nicht bereitstellen können, trägt dieser evtl. anfallende Zusatzkosten gemäß aktueller Preisliste.

Vertraulichkeit

1. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet wurden oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-how sowie Vertragsinhalte.
2. Die Vertragspartner vereinbaren, über solche Inhalte Stillschweigen zu wahren und sie Dritten weder weiterzuleiten noch auf sonstige Weise zugänglich zu machen sowie geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen; mindestens aber diejenigen Vorkehrungen zu treffen, mit denen sie sensible Informationen über Ihr eigenes Unternehmen schützen. Dritte in diesem Zusammenhang sind nicht die mit der iovo verbundenen Unternehmen im Sinne des §271 HGB.
3. Von dieser Verpflichtung sind folgende ausgenommen:
a. Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung verletzt wurde;
b. Informationen, die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
c. Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtet oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

4. Bei Vertragspartnern wird ggf. nur solchen Personen Zugang gewährt, welche dem Berufsgeheimnis unterliegen oder mit denen zuvor eine Geheimhaltungsverpflichtung des Vertrags auferlegt worden sind. Des Weiteren werden nur die Mitarbeiter mit Informationen betraut, welche mit der Durchführung der Arbeit betraut werden oder sind. Für die Zeit nach Ihrem Ausscheiden werden diese in arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet.
5. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an.

Bonitätsprüfung

1. Die iovo behält sich vor, unter den folgenden Voraussetzungen Bonitätsprüfungen durchzuführen.
2. Die iovo arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Willigt der Kunde ein, so kann iovo bei diesen Unternehmen Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung der Vertragsbeziehungen einholen bzw. übermitteln und es können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Die iovo kann den Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften darüber hinaus auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden.
3, Diese Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.
4. Auf schriftliche Anfrage benennt die iovo dem Kunden die Anschriften der Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind.

Haftung

1. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Arglist, Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Die iovo haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch ihre Leistung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der iovo, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet die iovo uneingeschränkt. Ebenso haftet diese für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbarer Fehler beschränkt.
3. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass der Mangel reproduzierbar und feststellbar ist und vom Kunden schriftlich und nachvollziehbar der iovo zur Anzeige gebracht wird.
4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn die Beanstandung bei Software darauf beruht,
a. dass die Lieferungen und Leistungen in einer Hard- und Softwareumgebung eingesetzt werden, die die in den Systemvoraussetzungen der iovo genannten Anforderungen nicht erfüllt;
b. dass der Kunde an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige unsachgemäße Arbeiten durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen;
c. dass der Kunde Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht den Vorgaben der iovo oder dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf diese Maßnahmen nicht zurückzuführen ist.

5. Die iovo leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsmaßnahmen zurückzuführen sind.
6. Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet die iovo nach den Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Die iovo haftet nicht für Datenverluste gleich welchen Ursprungs.
8. Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften (Funktionen, Leistungsinhalte) der Lieferungen und Leistungen insbesondere bei Softwareprodukten stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des §443 BGB dar.

9. Die Haftung ist bei der Vereinbarung eines einmaligen Entgelts auf 60% der Auftragssumme begrenzt, bei Vereinbarung laufender Entgeltzahlungen auf die Summe der im Laufe eines Kalenderjahres zu entrichtenden Beiträge.
10. Sofern der Kunde mit der Abnahme in Verzug gerät, kann die iovo Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt 15% des Preises der gelieferten Produkte und Leistungen mit dem der Kunde in Verzug geraten ist. Der Schadensersatz ist höher, wenn die iovo einen höheren Schaden nachweisen kann, sofern der Kunde durch Nachweise keinen geringeren Satz vorweist.
11. Die iovo haftet nicht für innerbetriebliche Verhältnisse des Kunden.

Schutzrechte

1. iovo behält sich die Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an allen Beratungsprodukten und Beratungsinhalten vor. Eine Rechtsübertragung bzw. Rechtseinräumung durch Erteilung eines Nutzungsrechtes (Lizenz) erfolgt nicht. Eine Übertragung von Schutzrechten durch Erteilung einer Lizenz erfolgt mithin nur, wenn dies im Rahmen der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern, Produkten und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
3. Das Eigentum an gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei der iovo.

Datenschutz

1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der iovo im Rahmen der Geschäftsbedingungen zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden.
2. Der Datenschutz ist vom Kunden ebenfalls einzuhalten. Damit verbunden sind Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten und Gespräche (E-Mail, Telefon, etc.) vertraulich zu behandeln.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner Daten bei der iovo schriftlich anzuzeigen, sofern diese nicht die aktuellen Abrechnungs- oder gerichtliche- bzw. Behördliche- Prozesse stören. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche des Schadensersatzes, Haftung und Beseitigung von Mängeln. Zudem ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, alle aus dem Vertragsverhältnis noch bestehenden Zahlungen im Voraus auszugleichen.

Sonstiges

1. Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken der iovo zu gebrauchen.
2. Die von der iovo zur Verfügung gestellten kostenlosen Leistungen oder Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. Diese Leistungen können durch die iovo nach freiem Ermessen geändert und/oder eingestellt werden. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.
3. Die Nutzung von Produkten und Leistungen der iovo außerhalb des Hoheitsgebiets oder durch Bürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.
4. Die iovo ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs von Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt.
5. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Salvatorische Klausel

Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die AGB im Übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

II Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen oder Schulungen

Vertragsgegenstand

Der Kunde hat nur Anspruch auf Veranstaltungen und Schulungen, wenn dieser dies als Dienstleistung bei der iovo gesondert beauftragt hat.

Leistungsumfang

1. Die Leistungen der iovo bestehen ausschließlich in der Erbringung von Dienstleistungen zur Vorbereitung der Veranstaltung und Hilfeleistungen im Rahmen der Abwicklung, nicht jedoch in der eigenverantwortlichen Durchführung der Veranstaltung selbst. iovo übernimmt in keiner Weise Haftung für Schäden Dritter, die auf der Grundlage einer Veranstalterhaftung geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen, um im Rahmen der Veranstaltung gegebenenfalls entstehende Schäden zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist auf Verlangen gegenüber der iovo nachzuweisen.
2. Führt die iovo im eigenen Namen Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, Tagungen oder Kongresse durch, ist die iovo berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung der Veranstaltung für die iovo behindern oder anderweitig erschweren. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen. Geleistete Anzahlungen werden dem Kunden in diesem Fall erstattet.

Stornierung von Veranstaltungen oder Schulungen

Eine Stornierung von gebuchten iovo-Schulungs/Referentenleistungen ist bis zu 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Erfolgt durch den Kunden eine Stornierung von iovo-Referentenleistungen aus Gründen, die iovo nicht zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde zu Zahlung der folgenden Stornogebühren:
50 Prozent des Referentenhonorars bei einer Stornierung in der Zeit von 12 bis 7 Wochen vor dem Veranstaltungstermin;
100 Prozent des Referentenhonorars bei einer Stornierung in der Zeit von 6 oder weniger Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

Sonstiges

Erbringt die iovo Leistungen im Rahmen der Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen des Kunden, so ist allein der Kunde Veranstalter des entsprechenden Seminars/Tagung/Kongresses. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich er selbst in sämtlichen die Veranstaltung betreffenden Einladungen und Veranstaltungsdokumenten als verantwortlicher Veranstalter benannt wird.

Salvatorische Klausel

Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die AGB im Übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.